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Wirtschaftsmediation

Ich bin seit 2006 Wirtschaftsmediator (IHK)

MEDIATION
Ein neuer Weg zur außergerichtlichen Konfliktbewältigung
MEDIATION Was ist das?
Mediation ist eine moderne Methode der außergerichtlichen Konfliktlösung unter Leitung eines neutralen Dritten – des Mediators.
Das Mediationsverfahren ist ein flexibles vertrauliches Verfahren, bei dem die Parteien durch strukturierte faire Verhandlungen gemeinsam eine Einigung erarbeiten. Der Mediator ist nicht Richter, sondern Mittler, der die Parteien durch das Verfahren führt.

Der wesentliche Unterschied zum Gerichtsverfahren ist: Nicht ein Dritter entscheidet – die Parteien suchen eigenverantwortlich eine interessengerechte Lösung.

Die Entscheidungsgewalt bleibt bei den Parteien, sie entscheiden über Fortführung und Ausgang des Verfahrens. Ziel des Verfahrens ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

MEDIATION Das Verfahren
Die Mediation kennt keinen starren Verfahrensaufbau, da die Parteien das Verfahren weitgehend selbst bestimmen können.
Dennoch lassen sich im allgemeinen folgende Phasen unterscheiden:

Phase 1 – Eröffnungsphase
Phase 2 – Konfliktdarstellung
Phase 3 – Interessenfindung
Phase 4 – Auseinandersetzung
Phase 5 – Suche nach Optionen
Phase 6 – Vereinbarung und Abschluss

MEDIATION Der richtige Weg?
Mediation ist der richtige Weg wenn:

  •  eine schnelle und kostengünstige Konfliktlösung gesucht wird
  •  langjährige Beziehungen nicht zerstört werden sollen
  •  eine weitere Eskalation der bestehenden Konfliktsituation vermieden werden soll
  •  absolute Vertraulichkeit wichtig ist
  •  Kontrolle über die Verhandlung und deren Ergebnis gewünscht wird
  •  zukunftsorientierte Lösungen gesucht werden, bei denen alle Seiten gewinnen

MEDIATION in der Wirtschaft
Im Wirtschaftsleben eignet sich Mediation besonders für:

  •  Konflikte bei langjährigen Geschäftsbeziehungen, besonders mit Kunden oder Lieferanten
  •  Streitigkeiten mit hohem Zeit- und Kostenaufwand
  •  Konflikte, die eine schnelle Lösung erfordern, um größeren Schaden zu verhindern
  •  Gesellschafterauseinandersetzungen
  •  Konflikte in Familienunternehmen, einschließlich erbrechtlicher Auseinandersetzungen
  •  innerbetriebliche Konflikte
  •  Integrationsprozesse nach Fusionen